Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa Online-) Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Die Pressefreiheit soll die freie Meinungsbildung gewährleisten. Details regelt das Medienrecht, speziell das Presserecht. Die Idee der Pressefreiheit wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt. In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit!